Häufig gestellte Fragen
Sie möchten mehr über die Gemeinsam für Bochum – Stiftung, unsere Möglichkeiten der Unterstützung oder die Förderung von Projekten erfahren? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Gemeinschaftsstiftung, Spenden, Zustiftungen und Fördermöglichkeiten.
Wählen Sie direkt den Bereich aus, der Sie interessiert:
Allgemeines zum Thema Gemeinschaftsstiftung
-
Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung verfolgt einen bestimmten Zweck und setzt sich langfristig dafür ein, diesen zu erfüllen. Dafür werden Mittel bereitgestellt, mit denen gemeinnützige Projekte gefördert werden können. Anders als bei einer kurzfristigen Unterstützung wirkt eine Stiftung dauerhaft: Die Idee dahinter ist, heute etwas aufzubauen, das auch in Zukunft Menschen und Projekte zugutekommen kann.
-
Was ist eine Gemeinschaftsstiftung?
Eine Gemeinschaftsstiftung bringt viele Menschen zusammen, die gemeinsam Gutes bewirken möchten. Sie bietet verschiedene Möglichkeiten, sich zu engagieren – von einer Spende über eine Zustiftung bis hin zur eigenen Stiftungsidee.
Eine Gemeinschaftsstiftung kann man sich wie ein großes Haus vorstellen. In diesem befinden sich freie Zimmer (Stiftungsfonds), in die Bewohner (Zustifter) einziehen können. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner kann das eigene Zimmer selbst gestalten (eigene Zweckauswahl und Namensgebung). Wer kein eigenes Zimmer beziehen möchte, kann die Gemeinschaftsräume nutzen (Zustiftung / Spende für vorgegebene Stiftungszwecke). Reichen die Gestaltungsmöglichkeiten eines eigenen Zimmers nicht aus, bietet das Grundstück sogar Platz für die Errichtung eines eigenen Hauses (Treuhandstiftung).
So können alle die Form des Engagements wählen, die am besten zu den eigenen Vorstellungen passt.
-
Was ist der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung?
Eine Spende wird zeitnah für gemeinnützige Projekte eingesetzt. Eine Zustiftung erhöht dagegen dauerhaft das Stiftungskapital der Gemeinschaftsstiftung. Das Kapital bleibt erhalten und erwirtschaftet langfristig Erträge, aus denen jedes Jahr Förderprojekte finanziert werden.
-
Wie kann ich dauerhaft unter meinem eigenen Namen Gutes bewirken?
Viele Gemeinschaftsstiftungen bieten die Möglichkeit, einen Stiftungsfonds, sprich einen Namensfonds oder auch Unterstiftung genannt, einzurichten. Dadurch können Förderziele individuell festgelegt werden, ohne selbst eine Stiftung gründen und verwalten zu müssen.
Mit einem eigenen Stiftungsfonds können Sie langfristig Ihre persönlichen Förderziele unterstützen und Ihrem Engagement einen eigenen Namen geben. Dabei legen Sie innerhalb der Stiftungszwecke fest, welche Themen Ihnen besonders wichtig sind. Die Gemeinsam für Bochum – Stiftung übernimmt die Verwaltung und Organisation, sodass Ihre Idee dauerhaft Wirkung entfalten kann.
-
Warum sollte ich eine Gemeinschaftsstiftung statt einer eigenen Stiftung wählen?
Eine Gemeinschaftsstiftung bietet viele Vorteile: Sie ermöglicht langfristiges Engagement mit weniger Verwaltungsaufwand und einer professionellen Organisation im Hintergrund. Neben den niedrigeren Einstiegshürden, gibt es die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen dauerhaft Gutes zu bewirken.
Statt eine eigene Stiftung vollständig selbst aufzubauen und zu verwalten, können Sie die vorhandenen Strukturen nutzen und sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt. Wer langfristig fördern möchte, ohne eine eigene Stiftung zu errichten, findet in einer Gemeinschaftsstiftung häufig eine passende Lösung.
Gemeinsam für Bochum – Stiftung
-
Wie funktioniert die Gemeinsam für Bochum – Stiftung?
Die Gemeinsam für Bochum – Stiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung, die Menschen zusammenbringt, die unsere Stadt unterstützen und gemeinsam gestalten möchten.
Das Stiftungskapital bleibt langfristig erhalten. Aus den daraus entstehenden Erträgen sowie aus Spenden werden Projekte gefördert, die zu unseren Stiftungszwecken passen und Bochum bereichern.
-
Wie kann ich die Gemeinsam für Bochum – Stiftung unterstützen?
Es gibt viele Wege, sich einmalig oder regelmäßig für Bochum einzubringen:
- mit einer Spende
- mit einer Zustiftung
- mit einem eigenen Stiftungsfonds
- mit der Gründung einer Treuhandstiftung
Alle Möglichkeiten können zu Lebzeiten, durch eine testamentarische Verfügung oder ein Vermächtnis bestimmt werden. Wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen dabei, die passende Form Ihres Engagements zu finden.
-
Kann ich auch mit einer kleinen Spende etwas bewirken?
Ja. Bei der Gemeinsam für Bochum – Stiftung kann jede und jeder mitmachen. Schon ab einem Euro können Sie unsere Stadt unterstützen.
Durch verschiedene Möglichkeiten des Engagements finden wir gemeinsam den passenden Weg für Sie – ganz unabhängig davon, wie groß Ihr Beitrag ist.
-
Kann ich eine eigene Stiftung unter dem Dach der Gemeinsam für Bochum – Stiftung gründen?
Ja. Mit einer Treuhandstiftung unter dem Dach der Gemeinsam für Bochum – Stiftung können Sie Ihre eigene Stiftungsidee verwirklichen, ohne eine rechtlich selbstständige Stiftung gründen und verwalten zu müssen.
Sie bestimmen die Förderziele und geben Ihrer Stiftung einen eigenen Namen. Wir übernehmen die organisatorischen Aufgaben und begleiten Sie bei der Umsetzung.
-
Kann ich die Gemeinsam für Bochum – Stiftung in meinem Testament berücksichtigen?
Ja. Sie können die Gemeinsam für Bochum – Stiftung in Ihrem Testament oder durch ein Vermächtnis berücksichtigen und so auch über die eigene Lebenszeit hinaus etwas für unsere Stadt bewirken.
Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und zeigen Ihnen auf, wie Ihr Nachlass langfristig Projekte in Bochum unterstützen kann.
-
Was unterscheidet die „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ von der „Stiftung der Sparkasse Bochum zur Förderung von Kultur und Wissenschaft“?
Bei der „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ und der „Stiftung der Sparkasse Bochum zur Förderung von Kultur und Wissenschaft“ handelt es sich um zwei unterschiedliche Stiftungen.
Die „Stiftung der Sparkasse Bochum zur Förderung von Kultur und Wissenschaft“ fördert seit 1985 ganz spezifisch Kultur und Wissenschaft. Sie unterstützte schon viele Projekte in Bochum, wie zum Beispiel die FIDENA, das Klavierfestival und das Filmprojekt „SOLON“. Durch die Unterstützung der Stiftung konnte das Eisenbahnmuseum Bochum den Magnetbahn-Prototyp „Transrapid 07“ erhalten, welcher nun direkt im Eingangsbereich präsentiert wird. Wohin die Stiftungserträge fließen, entscheidet der Stiftungsvorstand in Abstimmung mit dem Kuratorium.
Der Name der „Gemeinsam für Bochum – Stiftung“ verrät bereits den wichtigsten Unterschied – es handelt sich um eine Gemeinschaftsstiftung. Jede und jeder, der Bochum finanziell unterstützen möchte, kann dies mit der Gemeinschaftsstiftung tun. Die flexiblen und vielseitigen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger sind der große Unterschied.
Förderung von Projekten
-
Welche Projekte fördert die Gemeinsam für Bochum – Stiftung?
Wir fördern Projekte, die zu unseren Stiftungszwecken passen und Bochum bereichern.
Dazu gehören unter anderem Wissenschaft & Forschung, Jugend- & Altenhilfe, Kunst & Kultur, Denkmalschutz & -pflege, Umwelt-, Natur- & Klimaschutz, Wohlfahrtswesen, Rettung & Schutz, Tierschutz, Gleichberechtigung, Sport sowie mildtätige Zwecke. Schauen Sie gerne in unsere Stiftungszwecke. Dort sehen Sie, welche Themen wir fördern.
-
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Einen Förderantrag können Vereine, Initiativen, soziale Einrichtungen und Organisationen stellen, die sich für Bochum engagieren und deren Projekt zu unseren Stiftungszwecken passt. Wichtig ist, dass die Antragstellenden als gemeinnützig anerkannt sind.
-
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein?
Ein Projekt muss zu den Förderzwecken der Gemeinsam für Bochum – Stiftung passen und einen Beitrag für unsere Stadt leisten.
Außerdem muss der Antrag von einer steuerbegünstigten Organisation gestellt werden.
-
Wie läuft die Antragstellung ab?
Beschreiben Sie Ihr Projekt in unserem Förderantrag und reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein. Wir prüfen Ihre Anfrage sorgfältig und informieren Sie über die nächsten Schritte.
-
Wann erhalte ich eine Rückmeldung zu meinem Förderantrag?
Nach Eingang Ihres Antrags prüfen wir die Unterlagen und informieren Sie, sobald eine Entscheidung getroffen wurde. Die Bearbeitungszeit kann je nach Umfang und Anzahl der eingegangenen Anträge unterschiedlich sein.
Spenden und steuerliche Fragen
-
Sind Spenden an die Gemeinschaftsstiftung steuerlich absetzbar?
Ja. Spenden und Zustiftungen an die Gemeinsam für Bochum – Stiftung können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen steuerlich geltend gemacht werden. Für Ihre Unterstützung erhalten Sie eine entsprechende Zuwendungsbestätigung.
-
Erhalte ich eine Spendenbescheinigung?
Ja. Für Ihre Spende erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung, die Sie für steuerliche Zwecke verwenden können. Bei Spenden bis 300 Euro genügt für das Finanzamt in der Regel ein vereinfachter Spendennachweis.